So wie viele Kommunen muss auch die Hansestadt Attendorn nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshof NRW die Wahlbezirke ändern.
Was ist der Grund hierfür ?
Aus Gründen der Chancengleichheit müssen die Wahlbezirke möglichst gleich groß sein. Beim Zuschnitt der Wahlbezirke durften diese bisher um 25 % nach oben und unten abweichen. Nach dem Urteil vom 20.12.2019 sind künftig jedoch nur noch Abweichungen von max. 15 % erlaubt. So wird sich der Wahlausschuss in einer weiteren Sitzung mit der teilweisen Neueinteilung der Wahlbezirke in unserer Stadt beschäftigen. Ein Termin hierfür steht derzeit noch nicht fest.