So wie viele Kommunen muss auch die Hansestadt Attendorn nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshof NRW die Wahlbezirke ändern.
Was ist der Grund hierfür ?

Aus Gründen der Chancengleichheit müssen die Wahlbezirke möglichst gleich groß sein. Beim Zuschnitt der Wahlbezirke durften diese bisher um 25 % nach oben und unten abweichen. Nach dem Urteil vom 20.12.2019 sind künftig jedoch nur noch Abweichungen von max. 15 % erlaubt. So wird sich der Wahlausschuss in einer weiteren Sitzung mit der teilweisen Neueinteilung der Wahlbezirke in unserer Stadt beschäftigen. Ein Termin hierfür steht derzeit noch nicht fest.

Hier die Nachricht aus dem Rathaus